AGB-Consulting

1 / Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

2 / Vertragsabwicklung

3 / Vertragsänderungen

4 / Vertraulichkeit/Datenschutz/Verwendung von E-Mail und Telefax

5 / Preise und Zahlungsbedingungen

6 / Mitwirkungspflichten des Kunden

7 / Mängelhaftung

8 / Haftungsbeschränkungen

9 / Verwendung von Arbeitsergebnissen, Schutzrechte, Freistellung

10 / Kündigung

11 / Allgemeines

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen


der THIMM Consulting GmbH + Co. KG, Königsberger Str.8, 37154 Northeim - nachfolgend „THIMM Consulting“ genannt -

1 / Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1.1

Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote,
Leistungen und Lieferungen von THIMM Consulting. Abweichende, entgegenstehende oder
ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für THIMM Consulting nicht
verbindlich, auch wenn THIMM Consulting ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat

1.2

Vertragsgegenstand ist die Erbringung dienstvertraglicher Leistungen durch THIMM Consulting.

1.3

Die von THIMM Consulting zu erbringendenDienstleistungen dienen der Beratung und
Unterstützung des Kunden. THIMM Consulting istbei der Leistungserbringung Weisungen des
Kunden nicht unterworfen. Die Auswahl derMitarbeiter bleibt THIMM Consulting vorbehalten.

1.4

Angebote zum Abschluss eines Vertrages durch THIMM Consulting sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch THIMM Consulting zustande.

2 / Vertragsabwicklung

2.1

THIMM Consulting wird die vertraglichen Leistungen durch entsprechend qualifizierte
Mitarbeiter oder Dritte erbringen und die Leistungen in Übereinstimmung mit dem Vertragsgegenstand und unter Berücksichtigung
einer sinnvollen Durchführung der Beratungstätigkeit entweder im Unternehmen des Auftraggebers bzw. an dem vereinbarten
Einsatzort oder aber in eigenen Geschäftsräumender THIMM Consulting erbringen.

2.2

Beide Vertragspartner benennen für die Vertragsabwicklung einen verantwortlichen Projektleiter

2.3

Sofern THIMM Consulting die Ergebnisse der vertragsgegenständlichen Leistungen schriftlich darzustellen hat, ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend.
Alle Berichte, Gutachten oder Ergebnisse von Untersuchungen werden, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schriftlich erstattet.
Davon abweichende mündliche Erklärungen und Auskünfte von THIMM Consulting bzw. deren Mitarbeitern oder beauftragten Dritten sind demgegenüber unverbindlich.
Der Vertrag ist mit Übergabe der schriftlichen Darstellung von THIMM Consulting vollständig erfüllt.

3 / Vertragsänderungen

3.1

Beide Vertragspartner können den Leistungsumfang schriftlich mit Zustimmung des Vertragspartners abändern.
Nach Erhalt eines entsprechenden Änderungsantrages ist der jeweils andere Vertragspartner verpflichtet,
binnen zwei Wochen unter Angabe von Gründen seine Zustimmung oder Ablehnung schriftlich zu erklären.

3.2

Sollten die Vertragspartner einer Vertragsänderung zustimmen, ist insbesondere der Inhalt und die Höhe der vereinbarten
Vergütung gemäß den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich entsprechend § 1.4 abzuschließen.

3.3

Sofern ein Änderungsantrag des Kunden erhebliche Leistungen durch THIMM Consulting voraussetzt,
wird hierüber eine gesonderte Vergütungsvereinbarung zwischen den Vertragspartner schriftlich abgeschlossen werden.

4 / Vertraulichkeit/Datenschutz/Verwendung von E-Mail und Telefax

4.1

THIMM Consulting ist berechtigt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages die anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der
Datenschutzbestimmungen mit Datenverarbeitungsanlagen zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten.
THIMM Consulting wird personenbezogene Daten des Auftraggebers gemäß dessen schriftlicher Weisung nach § 11 BDSG verarbeiten.

4.2

Die Vertragspartner werden sämtliche ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses mündlich, schriftlich oder in sonstiger Weise direkt oder indirekt bekannt werden, als vertraulich
bezeichneten oder der Natur der Sache nach üblicherweise als vertraulich anzusehenden Informationen oder Informationsmaterialien zeitlich unbeschränkt vertraulich behandeln und diese
ausschließlich im Rahmen der von diesem Vertrag erfassten Leistungen verwenden. Eine Nutzung oder Weitergabe der als vertraulich anzusehenden Informationen oder Informationsmaterialien an
Dritte ist ohne vorherige schriftliche Einwilligung der betroffenen Partei unzulässig. Diese Verpflichtungen bleiben für beide Vertragspartner auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.
Die Nutzung von Daten in anonymisierter Form zu Darstellungs- und Verdeutlichungszwecken über den konkreten Projektrahmen hinaus ist THIMM Consulting gestattet.

4.3

Soweit der Kunde THIMM Consulting einen Telefaxanschluss mitteilt, erklärt er sich damiteinverstanden, dass THIMM Consulting ihm ohne
Einschränkung über dieses Telefax kundenbezogene Informationen zusendet. Der Kunde hat THIMM Consulting unverzüglich zu informieren,
wenn Einschränkungen bestehen, etwa wenn Faxsendungen nur nach vorheriger Ankündigung gewünscht werden.

4.4

Soweit der Kunde THIMM Consulting eine E-Mail-Adresse mitteilt, willigt er ein, dass THIMM Consulting ihm ohne Einschränkung per E-Mail
kundenbezogene Informationen zusendet. Dem Kunden ist bekannt, dass bei unverschlüsselten EMails nur eingeschränkte Vertraulichkeit
gewährleistet ist. Insbesondere kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Dritte Zugang zu den Daten verschaffen, von ihnen Kenntnis
nehmen und sie verändern oder Daten verfälscht, unvollständig, verzögert oder gar nicht beim Empfänger eingehen. Darüber hinaus können
gesendete, elektronische Mitteilungen Viren oder andere Komponenten enthalten, die ein anderes Rechnersystem stören oder ihm Schaden zufügen.
THIMM Consulting übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden, die dem Kunden oder Dritten aus einer solchen Versendung entstehen können,
es sei denn, der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der Pflichten aus dem Vertragsverhältnis

5 / Preise und Zahlungsbedingungen

5.1

Die Vergütung erfolgt nach den im Angebot definierten Vergütungsmodalitäten. Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich
gesetzlich anfallender Umsatzsteuer.

5.2

Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich zum Ende des jeweiligen Kalendermonats, soweit keine gesonderte Regelung getroffen ist.
Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.

5.3

Nach Ablauf einer vereinbarten Zahlungsfrist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe
von 8 % über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

5.4

Befindet sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist THIMM Consulting a) bis zur Begleichung der fälligen Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen zu keiner weiteren Leistungserbringung aus irgendeinem Vertrag verpflichtet
u n d
b) nach eigener Wahl zum Rücktritt aus geschlossenen Verträgen oder zur Geltendmachung von Schadensersatz statt der Leistung berechtigt,
wenn der Kunde nicht binnen 10 Tagen nach Erhalt einer berechtigten Mahnung Zahlungen geleistet hat.

5.5

Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese von THIMM Consulting schriftlich anerkannt
oder rechtskräftig festgestellt sind oder gerichtliche Entscheidungsreife vorliegt.

6 / Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1

Zur Erbringung der Leistungen ist THIMM Consulting auf die Unterstützung und Mitwirkung des Auftraggebers angewiesen. Der Auftraggeber
wird THIMM Consulting daher alle zur Leistungserbringung erforderlichen Arbeitsmittel, Informationen und Unterlagen rechtzeitig,
vollständig und kostenfrei zur Verfügung stellen, die aus Sicht von THIMM Consulting zum Erbringen der von diesem Vertrag erfassten
Leistungen erforderlich sind. THIMM Consulting darf von der Vollständigkeit und Richtigkeit und jeweiligen Aktualität dieser Arbeitsmittel,
Informationen und Unterlagen ausgehen, außer soweit diese für sie erkennbar offensichtlich unvollständig oder unrichtig oder nicht mehr aktuell
sind. Der Kunde haftet gegenüber THIMM Consulting für die Richtigkeit der mitgeteilten Daten und der mit THIMM Consulting erzielbaren
Ergebnisse. Der Kunde stellt THIMM Consulting insoweit von einer Überprüfung der Richtigkeit der mitgeteilten Daten frei. THIMM Consulting
übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die THIMM Consulting im Rahmen der Vertragsdurchführung vom Kunden zuTestzwecken überlassen werden.

6.2

Darüber hinaus erhalten die Mitarbeiter von THIMM Consulting kostenfreien Zugang zu den EDV-Anlagen sowie gegebenenfalls
Rechnerzeiten, Testdaten und Datenerfassungskapazität im erforderlichen Umfang. Wenn und soweit dies erforderlich ist,
wird der Auftraggeber aus Sicht von THIMM Consulting ausreichend qualifizierte, eigene Mitarbeiter im erforderlichen Umfang zur Mitwirkung zur Verfügung stellen.
6.3 Der Kunde wird einen verantwortlichen Projektleiter als Ansprechpartner von THIMM Consulting für die gesamte Laufzeit des
Beratungsauftrages benennen. Für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis des Projektleiters mit dem
Kunden während der Laufzeit des Beratungsauftrages endet, ist der Kunde berechtigt und verpflichtet, einen neuen
Projektleiter zu benennen; in diesem Fall wird der Kunde dafür Sorge tragen, dass dieser mit Beginn
seiner Tätigkeit vollumfänglich über den Beratungsauftrag und seinen jeweiligen Stand unterrichtet ist. Das gleiche gilt für den Fall, dass
der Projektleiter langfristig erkrankt ist oder aus sonstigem, wichtigen Grund für längere Zeit nicht für den Einsatz in dem Projekt zur Verfügung steht.

6.3

Der Kunde ist verpflichtet, bei Umsetzung der einzelnen Beratungsleistungen von THIMM Consulting sorgfältig zu prüfen,
ob eine Umsetzung erfolgen soll und ob sich ggf. schädliche Auswirkungen für den eigenen Produktions- und Betriebsablauf ergeben können.
THIMM Consulting ist vorbehaltlich einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung nicht dazu beauftragt und verpflichtet,
die Umsetzung der Empfehlungen beim Kunden zu überwachen und zu begleiten.

6.4

Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungshandlung nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus
entstehenden Folgen (z. B. Verzögerungen, Mehraufwand, Schäden) vom Kunden zu tragen. Ebenso kann THIMM Consulting Änderungen der
vereinbarten Termine sowie der Vergütungen unbeschadet sonstiger gesetzlicher Rechte verlangen.

7 / Mängelhaftung

7.1

Der Kunde ist verpflichtet, Leistungen von THIMM Consulting auf Mängel zu untersuchen und Mängel gegenüber THIMM Consulting schriftlich zu rügen.
Die Rüge von offensichtlichen Mängeln ist rechtzeitig, wenn die sie schriftlich innerhalb von 7 Kalendertagen ab Ablieferung bzw. Erhalt der
Leistung bei THIMM Consulting eingeht; die Rüge verdeckter Mängel ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 7 Kalendertagen ab deren Entdeckung bei THIMM Consulting eingeht.

7.2

Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Leistung in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

7.3

THIMM Consulting ist die Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu gewähren. Gelingt es THIMM Consulting auch
nach Setzung der angemessenen Nachfrist nicht, den aufgetretenen Mangel zu beseitigen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des
Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei unerheblichen Fehlern ist ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen.

7.4

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder Schäden, die nach Erhalt der
Leistung in Folge fehlerhafter, unsachgemäßer oder anderer, als vertraglich vereinbarter Umsetzung, ungeeigneter Betriebsmittel
oder aufgrund besonderer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden
Bedingungen wegen eines Mangels, kann der Kunde erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist
oder THIMM Consulting die Nacherfüllung verweigert. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüche
gemäß der folgenden Bedingungen des § 8 bleibt davon unberührt.

7.5

Die Mangelgewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Erhalt der Leistung bzw. sofern ausdrücklich eine Werkleistung vereinbart ist, 12 Monate ab Abnahme des Werkes.

8 / Haftungsbeschränkungen

8.1

THIMM Consulting haftet gemäß den vorstehenden und nachfolgenden Haftungsbeschränkungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die
auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von THIMM Consulting, seinen gesetzlichen Vertretern oder seine Erfüllungsgehilfen beruhen,
sowie für Schäden, die von der Haftung von dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzungen, sowie auf Arglist oder Übernahme einer Garantie von THIMM Consulting beruhen.

8.2

THIMM Consulting haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher
Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von Bedeutung sind (Kardinalpflichten). THIMM Consulting haftet
jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind und beschränkt auf die Deckungssumme der
bestehenden Produkthaftpflichtversicherung mit aktuellen Deckungssummen von 250.000,00 Euro pro Schadensfall bzw. max. 500.000,00 Euro pro Jahr. Bei
einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet THIMM Consulting nicht.

8.3

Die in den vorstehenden Sätzen enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden
Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von THIMM Consulting betroffen ist. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die
Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung von THIMM Consulting ausgeschlossen oder beschränkt ist,
gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

9 / Verwendung von Arbeitsergebnissen, Schutzrechte, Freistellung

9.1

An Zeichnungen, Plänen, Kostenvoranschlägen, Vorschlägen und anderen Unterlagen, die dem Kunden überlassen werden, behält sich THIMM Consulting
sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen und / oder Informationen dürfen nur im Zusammenhang mit
den von THIMM Consulting gelieferten Waren vertragsgemäß verwendet und Dritten nicht ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von
THIMM Consulting zugänglich gemacht werden. Programme und dazugehörige Dokumentationen sind ausschließlich für den eigenen Gebrauch im Geschäftsbetrieb des Kunden bestimmt.

9.2

THIMM Consulting räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, zeitlich unbefristete, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein,
die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich
des Vertrages ergibt. Der Kunde ist verpflichtet, die im Rahmen des Projektes von THIMM Consulting gefertigten Arbeitsergebnisse wie
Gutachten, Organisationspläne, Programme/Software, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen oder ähnliche Arbeitsergebnisse ausschließlich für eigene,
interne Zwecke zu verwenden; anderweitige Verwendungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.

9.3

Wenn und soweit an den Arbeitsergebnissen Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte entstehen, verbleiben diese bei THIMM Consulting.
Dem jeweils anderen Vertragspartner steht insoweit ein nicht gesondert zu vergütendes, zeitlich unbegrenztes, nicht ausschließliches und
nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners auf Dritte übertragbares Recht auf Nutzung an diesen Rechten zu. Gleiches gilt ausnahmslos,
soweit THIMM Consulting eigene Methoden, Ergebnisse, Programme/Software oder ähnlich schützbares Know-How einsetzt, hinsichtlich aller
hiervon für THIMM Consulting bestehenden gewerblichen Schutzrechte. Jede Nutzungsüberlassung an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung aller Schutzrechtsinhaber.

9.4

Soweit THIMM Consulting aufgrund von Vorgaben oder Unterlagen des Kunden Leistungen erbringt, steht der Kunde dafür ein, dass im
Zusammenhang mit dieser Leistungserbringung durch THIMM Consulting keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde stellt THIMM Consulting
von der Prüfung der Rechtslage frei. Wird THIMM Consulting von einem Dritten wegen einer Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen, so ist der Kunde verpflichtet,
THIMM Consulting auf erstes schriftliches Anfordern von diesen Ansprüchen und allen damit verbundenen Aufwendungen frei zu stellen.

10 / Kündigung

10.1

THIMM Consulting und der Kunde können den jeweils geschlossenen Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende jederzeit ordentlich kündigen.
Der Kunde zahlt für den Fall der Kündigung die vertraglich vereinbarte Vergütung abzüglich der Kosten für den Teil der vereinbarten
Leistungserbringung, die durch die Kündigung erspart werden.

10.2

THIMM Consulting und der Kunde können den Vertrag fristlos gemäß § 314 BGB kündigen, wenn der jeweils andere Vertragspartner seinen
vertraglichen Verpflichtungen auch nach Einräumung einer angemessenen Nachfristsetzung nicht nachkommt.
Dies gilt nicht bei unerheblichen Pflichtverletzungen.

11 / Allgemeines

11.1

THIMM Consulting ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung von vereinbarten Leistungen oder Teilen davon zu beauftragen.

11.2

Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.

11.3

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland in der jeweils gültigen Fassung.
Die Anwendung des UNÜbereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) wird ausgeschlossen.

11.4

Sollte eine Bedingung oder ein Vertragsteil unwirksam sein, berührt dies die Unwirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.

11.5

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz von THIMM Consulting in Northeim,
sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

11.6

Der Kunde ist zur Übertragung von Rechten aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher, vorheriger Zustimmung von THIMM Consulting berechtigt.
THIMM Consulting darf diese Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern.
Stand: 22.09.2008